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9. November 2015 1 09 /11 /November /2015 12:26

Der Sinn des Datenschutzes ist nicht, dass Anstalten wie der öffentliche Rundfunk "sorgsam mit Daten umgehen", so dass sich keine Beschwerden ergeben, sondern dass sie Daten der Bürger nicht bekommen dürfen und nicht beurteilen dürfen.

Rundfunkländerverträge werden fälschlich STAATSVERTRÄGE genannt.

Die Banken greifen auf Macht des Staates zu und behaupten, sie müssen das, denn der Staat zwinge sie dazu.

Der Eingriff in den Datenschutz ist nicht nur im RBStV offensichtlich, aber hier wird dieses Muster von den RBStV "Service- Diensten" besonders pervertiert. So wird in einem Satz behauptet, ein von den Rundfunkanstalten angedrohter Gerichtsvollzieher könne auch Computer und Handys beschlagnahmen. Dies kann, und das wird verschwiegen, sich nur auf unbenutzte, neue Geräte beziehen. Denn auf diesen Geräten vorhandene, private Daten dürfen weder beschlagnahmt, schon gar nicht entwendet, nicht einmal angesehen werden. Ich möchte diesen Tatbestand schon jetzt mehrfach verifiziert wissen.

In erster Linie fällt die Verlogenheit an diesem Vertrag auf. Wo sich die Reichen so gerne sträuben, der Öffentlichkeit ihre genauen Vermögensverhältnisse offen zu legen, so wird dies von den Armen verlangt: sie sollen dem öffentlichen Rundfunk gegenüber ihre Vermögensverhältnisse detailliert bekannt geben. Da verklagte die Stadt Kaiserslautern im Auftrage des Rundfunks (ÖR) die Privatperson Frau y, und das Gericht gab dem sich hinter der Anonymität des ÖR versteckenden Klägern recht. Eigentlich muss ein Kläger öffentlich benannt sein, aber eine sich aus eigenen Mitteln aufgebaute Autorität vergibt sich alles. Nun liesse sich auf diesem Wege bei JEDEM Bundesbürger exakt feststellen, was dort zu holen ist, ob im Friedens- oder Kriegsfall, ob vom NSA oder BND oder einer noch zu schaffenden Abteilung. Wer will sich denn nicht gerne enteignen lassen, sind doch gerade erst 70 Jahre her ...

 

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Kommentare

K
Glücklicherweise kommt die DSGVO. Alles dazu auf:<br /> https://blog.zenkit.com/the-gdpr-explained-71d076c07430
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