Der Termin ließ interessierte Öffentlichkeit zwei ein halb Stunden
in der Wartezone schmoren, die Richterin Frau Dr. Greilinger-Schmid
hatte sich für den Migrations- Prozess richtig Zeit genommen, der erste
am Morgen, um 09:30, dann wahrscheinlich Hunger bekommen und
erst Mal gegessen.
Abb. aus dem Skizzenbuch des Autors ©W.O.T. „ZwangsBescheid Künstler Gedenkblatt“
Was schaukelte Frau Dr. Greilinger-Schmid denn da? Von dieser Richterin
erschien 1991 eine Abhandlung „Der Drittschutz im Abfallrecht“,
327 Seiten, und sehr wahrscheinlich promovierte sie darüber.
https://www.amazon.de/Drittschutz-im-Abfallrecht-Daniela-Greilinger-Schmid/dp/3923725345
Ein Thema, das vertieft an ihr klebt, ihre richterliche Karriere endet bis
Heute im Verwaltungsgericht. Aber warum gelangen sich ähnelnde Streitfälle
so häufig an die gleichen Entscheidungs- Personen? Seit Jahren gibt es im
Gerichtswesen so etwas wie Kompetenz- Zirkel, ob eingebildete oder verabredete
Kompetenz, bestimmte richterliche Entscheidungen werden nicht nur von den
selben Menschen, sondern in deren Zusammenarbeit mit gleichen Kräften in der
Staatsanwaltschaft, den Ermittlungskräften und beratenden Vereinen geführt – die
Selbstverständnis einer Kompetenz, vom Teamgeist beseelt, kann unter Umständen
leicht zur Korruption werden, wo finanzielle Interessen vorrangig sind.
Eine Gerichtshierarchie gestaltet sich aus Personen, die nicht kündbar sind. Sie können nur auf höhere Posten abgeschoben werden, im Zweifelsfall wird der Bonus einer Befangenheit auch sich selbst zuerkannt. Wie gehen Gerichte divergierenden Interessen aus dem Weg, über die sie zu entscheiden haben? Im Falle des NDR war es wie eine Vorgabe, das Gericht habe nur die Texte der GEZ und dem RBStV zu befolgen, jetzt als MedienStaatsVertrag publiziert – eine einseitige Begünstigung.
Natürlich beginnt hier schon die Schieflage einer Verfassung, von Grundgesetz und
Demokratie. Sehen wir uns an, was an diesem Tag auf die Richterin Frau Dr. Greilinger-Schmid
zukam, die sich die Häppchen ihrer Terminrolle als Einzelrichterin wohl in
Eigenarbeit zusammen gestellt hatte, wobei wohl keine Zeit mehr war, ihre
Hausarbeiten ordentlich machen zu können. Aber das war nicht das erste Mal.
Es scheint in ihr ein Interesse an der Migration erwacht zu sein, denn schon
2017 verwehrte sie syrischen Flüchtlingen das Asylrecht in einer Einzelentscheidung.
https://taz.de/Richter-gegen-Richter/!5450367/
Damit löste sie weitere Klagen aus. Mir reicht es schon zu erfahren, dass auf
Verweigerung der Wehrpflicht in Syrien 15 Jahre Knast stehen sollen, aber am
15. April mag Frau Dr. Greilinger-Schmid einen neuen Asyl – Antrags Prozess
gleich an die erste Stelle in ihrer Terminrolle zu setzen. Eine Stunde hat sie
dafür verplant, danach wollte sie noch zwei NDR Fälle verhandeln, für die sie
jeweils nur eine halbe Stunde verplante. Sehen wir aus diesen Prioritäten nicht
schon etwas wie Interessenlage? Nur 30 Minuten für den NDR Prozess, da soll
der Kläger nur kurz im Sinne des NDR belehrt werden, die Klage doch ganz
bescheiden endlich aufzugeben. Aber der NDR hat seine Rolle als Erziehungs- Anstalt
ausgespielt, spätestens seit dem Aufkommen des Internet, das die Grundversorgung
an Information umfangreicher und meist noch gründlicher, viel schneller als
der Öffentliche Rundfunk besorgt – das rieselt in die Anstalten des ÖR schon
langsam ein, aber dort gehampelt und ignoriert, sogar mit viel Knete und Werbern
versucht, in die Foren einzudringen, selbst eine soziale Glaubwürdigkeit zu schaffen,
deren Verlogenheit manchen Menschen spät oder gar nicht auffällt.
Um 14:00 fand also dann die erste der zwei Verhandlungen gegen den NDR statt. Auch
noch verkürzt, aus „Zeitmangel“. Hierfür war extra ein Anwalt aus Bochum angereist,
der sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hatte. Vom an sich stark besetzten Justitiariat
im NDR erschien ein Praktikant, der sich bewähren sollte und dem vorsichtshalber
keine Entscheidungskompetenzen mitgegeben wurden. Aufgrund der Verspätung fand der
dritte NDR Prozess dann auch nicht statt, viele, die den Prozess beobachten
wollten, mochten keine zweieinhalb Stunden ausharren.
So wird Frau Dr. Greilinger-Schmid bis auf Weiteres dem Beschluss treu
bleiben, dass „die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder
rechtlicher Art nicht aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat,
§ 6 Abs. 1 VwGO.“ Das Justitiariat des NDR ist ganz ihrer Meinung,
nehme ich an, hahaha! Wenn da nicht schon mit dem Abfallrecht auch der MedienStaatsVertrag in die Tonne getreten wird.
©W.O.T.
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