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Kritik und Kunst, psychedelic underground music, Ausstellungen und tägliches Miteinander.

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NDR Prozess vom 15.4.2021, Ergebnis

Der Termin ließ interessierte Öffentlichkeit zwei ein halb Stunden

in der Wartezone schmoren, die Richterin Frau Dr. Greilinger-Schmid

hatte sich für den Migrations- Prozess richtig Zeit genommen, der erste

am Morgen, um 09:30, dann wahrscheinlich Hunger bekommen und

erst Mal gegessen.

Abb. aus dem Skizzenbuch des Autors ©W.O.T. „ZwangsBescheid Künstler Gedenkblatt“

Was schaukelte Frau Dr. Greilinger-Schmid denn da? Von dieser Richterin

erschien 1991 eine Abhandlung „Der Drittschutz im Abfallrecht“,

327 Seiten, und sehr wahrscheinlich promovierte sie darüber.

https://www.amazon.de/Drittschutz-im-Abfallrecht-Daniela-Greilinger-Schmid/dp/3923725345

Ein Thema, das vertieft an ihr klebt, ihre richterliche Karriere endet bis

Heute im Verwaltungsgericht. Aber warum gelangen sich ähnelnde Streitfälle

so häufig an die gleichen Entscheidungs- Personen? Seit Jahren gibt es im

Gerichtswesen so etwas wie Kompetenz- Zirkel, ob eingebildete oder verabredete

Kompetenz, bestimmte richterliche Entscheidungen werden nicht nur von den

selben Menschen, sondern in deren Zusammenarbeit mit gleichen Kräften in der

Staatsanwaltschaft, den Ermittlungskräften und beratenden Vereinen geführt – die

Selbstverständnis einer Kompetenz, vom Teamgeist beseelt, kann unter Umständen

leicht zur Korruption werden, wo finanzielle Interessen vorrangig sind.

Eine Gerichtshierarchie gestaltet sich aus Personen, die nicht kündbar sind. Sie können nur auf höhere Posten abgeschoben werden, im Zweifelsfall wird der Bonus einer Befangenheit auch sich selbst zuerkannt. Wie gehen Gerichte divergierenden Interessen aus dem Weg, über die sie zu entscheiden haben? Im Falle des NDR war es wie eine Vorgabe, das Gericht habe nur die Texte der GEZ und dem RBStV zu befolgen, jetzt als MedienStaatsVertrag publiziert – eine einseitige Begünstigung.

Natürlich beginnt hier schon die Schieflage einer Verfassung, von Grundgesetz und

Demokratie. Sehen wir uns an, was an diesem Tag auf die Richterin Frau Dr. Greilinger-Schmid

zukam, die sich die Häppchen ihrer Terminrolle als Einzelrichterin wohl in

Eigenarbeit zusammen gestellt hatte, wobei wohl keine Zeit mehr war, ihre

Hausarbeiten ordentlich machen zu können. Aber das war nicht das erste Mal.

Es scheint in ihr ein Interesse an der Migration erwacht zu sein, denn schon

2017 verwehrte sie syrischen Flüchtlingen das Asylrecht in einer Einzelentscheidung.

https://taz.de/Richter-gegen-Richter/!5450367/

Damit löste sie weitere Klagen aus. Mir reicht es schon zu erfahren, dass auf

Verweigerung der Wehrpflicht in Syrien 15 Jahre Knast stehen sollen, aber am

15. April mag Frau Dr. Greilinger-Schmid einen neuen Asyl – Antrags Prozess

gleich an die erste Stelle in ihrer Terminrolle zu setzen. Eine Stunde hat sie

dafür verplant, danach wollte sie noch zwei NDR Fälle verhandeln, für die sie

jeweils nur eine halbe Stunde verplante. Sehen wir aus diesen Prioritäten nicht

schon etwas wie Interessenlage? Nur 30 Minuten für den NDR Prozess, da soll

der Kläger nur kurz im Sinne des NDR belehrt werden, die Klage doch ganz

bescheiden endlich aufzugeben. Aber der NDR hat seine Rolle als Erziehungs- Anstalt

ausgespielt, spätestens seit dem Aufkommen des Internet, das die Grundversorgung

an Information umfangreicher und meist noch gründlicher, viel schneller als

der Öffentliche Rundfunk besorgt – das rieselt in die Anstalten des ÖR schon

langsam ein, aber dort gehampelt und ignoriert, sogar mit viel Knete und Werbern

versucht, in die Foren einzudringen, selbst eine soziale Glaubwürdigkeit zu schaffen,

deren Verlogenheit manchen Menschen spät oder gar nicht auffällt.

Um 14:00 fand also dann die erste der zwei Verhandlungen gegen den NDR statt. Auch

noch verkürzt, aus „Zeitmangel“. Hierfür war extra ein Anwalt aus Bochum angereist,

der sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hatte. Vom an sich stark besetzten Justitiariat

im NDR erschien ein Praktikant, der sich bewähren sollte und dem vorsichtshalber

keine Entscheidungskompetenzen mitgegeben wurden. Aufgrund der Verspätung fand der

dritte NDR Prozess dann auch nicht statt, viele, die den Prozess beobachten

wollten, mochten keine zweieinhalb Stunden ausharren.

So wird Frau Dr. Greilinger-Schmid bis auf Weiteres dem Beschluss treu

bleiben, dass „die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder

rechtlicher Art nicht aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat,

§ 6 Abs. 1 VwGO.“ Das Justitiariat des NDR ist ganz ihrer Meinung,

nehme ich an, hahaha! Wenn da nicht schon mit dem Abfallrecht auch der MedienStaatsVertrag in die Tonne getreten wird.

©W.O.T.

Note: I have no influence on ads, and I get no money for ads or my writing. But therefore my blog is free. Sometimes, where I placed my title photo, even there big advertising appears. Fully packed frames around my texts are not enough? Can’t help, even if this is not my intention or style. Maybe these ads have been placed automatically, as results of programming, but programs I did not wrote. I am sorry, OK?

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