Kritik und Kunst, psychedelic underground music, Ausstellungen und tägliches Miteinander.
(Auch Reichsleitet Rosenberg profitierte von der Treue der Finanzämter. Quelle: Nürnberger Prozesse 1946)
Also hat die Misterialkonferenz von 16 Bundesländern 2013 beschlossen, den GEZ Zwangsbeitrag zur Pflege ihrer öffentlichen Rundfunkanstalten von den Finanzämtern der Länder einziehen zu lassen. Obwohl eine Rundfunkgebühr keine Steuer sein darf, konnte so nach einem alten Steuergesetz verfahren werden, für grobe Steuersünden geschaffen, welche Handlungsanweisungen enthalten, die an Grobheit und Härte jeden Horrorroman übertreffen. Genau dessen Textblöcke waren dann auf den Zahlkarten der GEZ zu lesen, sie machte sich die Zwangsverfügungen dieses Steuergesetzes zu eigen und gab sich so den Anschein, selbst das Gesetz zu sein. Das VwVG der Finanzämter heißt Verwaltungs Vollstreckungs Gesetz, und die GEZ begann nun, fleißig zu vollstrecken. Menschen wurden eingesperrt, wenn sie nicht willig mit ihren Daten oder ihrem Geld bezahlten. Wer bezahlte, wurde in Ruhe gelassen. Was wäre, wenn die GEZ ohne den Missgriff über die Finanzämter hätte auskommen müssen? Die Rundfunkbeauftragten müssten ihre Büros schließen und könnten nach Hause gehen, ihnen würden Einnahmen fehlen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlichen Rundfunks (KEF) würde sich in das verwandeln, was sie sowieso schon ist: eine Aktiengesellschaft mit Aufsichtsräten wie die Telekom und die Post. Noch halten sie sich für die Bewachung der Demokratie, das versuchen sie zu vermitteln. Das VwVG ist den Bundesländern angepasst und variiert leicht. So heißt es in Hamburg: "Der Senat bestimmt die Vollstreckungsbehörden. Stellen, die nicht zur unmittelbaren Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg gehören, sollen nicht zu Vollstreckungsbehörden bestimmt werden." Wohl überflüssig zu erwähnen, dass sich die GEZ nur an das hält, was ihr nützt, und andere Passagen des VwVG missachtend, greift sie über den Umweg einer Einkommenserklärung sogar auf die Sozialhilfe zu. ©W.O.T. 2023