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Endlich kein maschinenschriftlicher Automatismus. Dafür eine unrechtmäßige Anwendung des Hamburger Steuergesetzes, des VwVG
(Verwaltungs Vollstreckungs Gesetz). Es wird für rundweg alles angewendet, von einer Amtshilfe für die GEZ bis zur
statistischen Erfassung von Ackerflächen in Schleswig-Holstein. Warum will das Forderungsmanagement der Kasse Hamburg
unbedingt um jeden Preis eine erfolgreiche Jahresbilanz vorlegen? Die Umgestaltung zur Digitalisierung auch der Finanzbehörde
war sehr teuer, anstatt Personalreduzierung wurden immer mehr Personen neu eingestellt. Besonders die Ausbildung von Vollzugspersonen wurde gefördert. Die müssen nun irgendwo bleiben und beschäftigt werden. Ihr Selbstverständnis darf nicht
darunter leiden, dass es wenig zu tun gibt. Die Wiederverwertung schon abgefragter Statistiken als Übersprunghandlung für
Legasthenie? Die sich selbst vorgenommene Aufgabenstellung des Forderungsmanagements einzuhalten, bedarf es schon Tricks
und Verschleierungen. Hier das selbstgefällige Vorwort zu deren Vorhaben in einem ihrer Jahresberichte, es ähnelt einem
Aufruf zu Unordnung und Gewalt, der Willkür scheint keine Grenzen gesetzt:
"Die Kasse.Hamburg (K.HH) ist ein Landesbetrieb nach § 106 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung
(LHO). Ihr Jahresabschluss wird von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in deren Jahresabschluss konsolidiert.
Die Aufsicht über die K.HH ist in der Finanzbehörde im Amt 2 -
Haushalt und Aufgabenplanung - angesiedelt.
Die K.HH ist die zentrale Dienstleistungseinrichtung der FHH in den Bereichen Zahlungsverkehr und
Enterprise-Resource-Planning (ERP). Als Zentral- und Landeshauptkasse nimmt sie
für die FHH Zahlungen an, leistet Zahlungen fristgerecht und verantwortet hierfür die Buchführung und Rechnungslegung.
Sie führt Bankkonten für die Dienststellen der FHH und anderer Einrichtungen und überwacht die Zuordnung der
Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge. Sie ist das Kompetenz- und Servicezentrum für Buchhaltung und Forderungsmanagement
sowie für Zahlungsverkehr und Rechnungslegung. Sie stellt somit sicher, dass die FHH jederzeit in der Lage ist, Auszahlungen vorzunehmen und Einzahlungen zu verarbeiten.
In ihrer Eigenschaft als Fachliche Leitstelle Ressourcensteuerung (FL) übt sie die zentrale
fachliche und technische Betreuung der Finanzbuchhaltungsverfahren der FHH aus. Das Aufgabengebiet umfasst hierbei sowohl
die laufende Betreuung und Weiterentwicklung der
produktiven Systeme als auch die Begleitung der Realisierung von Neukonzeptionen und die
strategische Entwicklungsplanung der Systemlandschaft.
Im Rahmen ihrer Vollstreckungsaufgaben zieht die K.HH zwangsweise Geld ein oder sichert
die Ansprüche, wenn Geldforderungen nicht rechtzeitig beglichen werden. Maßnahmen zur
Vermögensermittlung, wie die Abnahme der Vermögensauskunft beim Schuldner oder die
Vermögensermittlung bei Dritten, gewinnen zunehmend an Bedeutung und dienen der Vorbereitung nachfolgender Innen- oder Außendiensttätigkeiten der Vollstreckung.
Die K.HH bietet für die Kernverwaltung und für die Landeseinrichtungen Lösungen für das
gesamte Spektrum einer Buchhaltung an. Die Optimierung der Buchhaltung und der Buchhaltungsorganisation in der FHH bildet
dabei ein Kernziel der K.HH. Der Landesbetrieb gewährleistet die Testierfähigkeit der Jahresabschlüsse bezüglich Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des Rechnungswesens, indem die Buchhaltung systemseitig organisatorisch
derart gestaltet wird, dass sie zu uneingeschränkt testierfähigen Jahresabschlüssen führen
und zeitnah unterjährige doppische Ergebnisberichte erzeugen. Die Buchhaltung und Buchhaltungsorganisation werden so ausgestaltet, dass sie effizient, effektiv und von hoher Qualität sind. Fehleranfällige und bisher personalintensive
Prozesse sollen möglichst zentral gesteuert und automatisiert ablaufen. Ziel ist die Stärkung fachlicher Ressourcen der
Kunden vor Ort durch die Entlastung von operativen Tätigkeiten, die nicht zum Kern der jeweiligen
Fachaufgabe des Kunden gehören. Die dezentrale Ergebnisverantwortung bleibt dabei uneingeschränkt beim Kunden erhalten."
Wer gehört alles zum Kundenkreis? Vom NDR, der GEZ bis zu einem Landesamt in Schleswig-Holstein sind dem keine Grenzen
gesetzt.
offener Brief an die
Kasse Hamburg – Frau Schneider
K 339
Gasstr. 27
D – 22761 Hamburg
Betrifft: Landesamt in Schleswig- Holstein.
Sehr geehrte Frau Schneider!
Sie möchten in meine Wohnung eindringen aufgrund von Auskünften, die bereits vor Jahren
schon einmal abgefragt wurden. Sie zitieren hierzu eine Passage aus dem VwVG.
Ihr Auftraggeber ist ein Landesamt in Schleswig- Holstein.
Im ersten Satz des VwVG unter §4 heißt es: "Der Senat bestimmt die Vollstreckungsbehörden. Stellen, die nicht zur unmittelbaren Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg gehören, sollen nicht zu Vollstreckungsbehörden bestimmt werden.".
§ 9 Zwangsmittel
(2) Das Zwangsmittel muß in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen. Dabei ist das Zwangsmittel möglichst so zu bestimmen, dass der Betroffene und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt werden.
(3) Die Androhung muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.
Das Landesamt Schleswig Holstein hat schon vor mehr als zwei Jahren in einer vielseitigen Veröffentlichung die Ergebnisse seines Mikrozensus veröffentlicht, prahlte mit der Kartoffelernte, Apfelernte und Schönheitsfarmen. Das waren die abgeschlossenen Befragungen. Was fehlt da denn? Das Geld, das für HERACLES IT/ DATAPORT und Verschiebung der Aktenberge vom Hamburger Finanzhaushalt investiert wurde? Damit der Jahresbericht des Forderungsmanagements geschönt wird?
Ich als Sozialhilfeempfänger ohne Einkommen und Wert kann nicht helfen.
Zum vorauseilenden Gehorsam bezieht sich eine geforderte Schadenssumme nur auf Fragen, die zum wiederholten Mal beantwortet werden sollen - allerdings ohne die Fragen zu nennen. Ist das Kalkül, oder gewohnheitsmäßiges Vorgehen wie die Bedrohung mittels eines Steuergesetzes wie das VwVG, für Steuerflucht vielleicht sinnvoll, angemessen im von Ihnen
genannten Zusammenhang keinesfalls. Erklären Sie das Ihrem Auftraggeber, dem Landesamt Schleswig Holstein bitte.
Schließlich weise auch Ihre Terminierung zurück, ich bin viel unterwegs und rein zufällig fiel mir
Ihr Brief auf mit dessen unerklärlichem Inhalt und sogar einer Bearbeitungsnummer, die ich nicht
wiederholen möchte. Ich weiß, auch in Behörden wirkt der Fehlerteufel. Das möchte gern ausgebessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Deutung der Handschrift brachte folgendes Ergebnis:
Schneider ist selbstbewusst und bereit,
ihre Stärken auch anderen zu zeigen.
Sie ist locker und großzügig.
Schneider gibt sich sehr beherrscht bzw. diszipliniert
und besitzt einen ausgeprägten Ordnungssinn.
Schneider ist bestrebt, nach außen etwas darzustellen.
Schneider ist eher nachdenklich und vorsichtig.
Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit gehören deshalb zu ihren Stärken.
Schneider ist sehr stark um Gerechtigkeit bemüht.
Sie versucht stets, sich für andere einzusetzen.
Sie ist ein sehr humorvoller Mensch, bemüht sich, mit diesem Humor niemanden zu verletzen.
Schneider wirkt oft etwas nervös und wenig entspannt.
Sie ist dickköpfig und neigt schon mal zu trotzigen Reaktionen.
(Diese Deutung wurde auf den Seiten von www.graphologies.de erstellt.)
Das Problem eines Anrufs wäre, sie könnte ausfallend werden. Trotzig unter dem Schutz des Forderungsmanagements der
Finanzbehörde. Gewohnte Gehorsamkeit einer erfolgreichen Geschäftsfrau, hier wird ein Exempel statuiert an einem
schwachen, wehrlosem Objekt, dessen Vertrauen die Finanzbehörde bereits verspielte, als sie das Konto ihrer
Zielperson, dem Sozialhilfeempfänger, ausräumte. Das geht schon gar nicht mehr. Was wollen sie sich noch alles einfallen lassen
für ihre Selbstbestätigung?
Zur Vollziehungsperson wurde doch nicht etwa Frau Antje Molzahn-Schneider von der eunomia Inkasso Dienstleistungen und Forderungsmanagement aus Oldenburg gewählt? Die hätte ich gerne, um meinen Schadensersatz an die Finanzbehörde
vollstrecken zu lassen. ©W.O.T. 欧-gang, zipOz. the art whispering, MKO GALLERY