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GEZ will Sozialhilfe kassieren.
Die GEZ will Menschen mit Sozialhilfe abkassieren. Das geht so: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, reduziert die GEZ ihre Forderung unwesentlich, damit kann, wie in Hamburg, das Verwaltungsvollsteckungsgesetz (VwVG) noch greifen. Das könnte wegen SGB XII und Sozialhilfe nicht angewendet werden. Also gibt die GEZ keine Befreiung. Für die Zwangsvollstreckung hat der Hamburger Senat der Finanzbehörde erlaubt, auch die Menschen mit Sozialhilfe zu pfänden. Das geht nicht unmittelbar, sondern die Sozialhilfe wird von der Sozialbehörde überwiesen. Dann erst greift die Finanzbehörde auf das Konto zu, auch wenn die GEZ keine Steuerschuld ist. "Der Senat bestimmt die Vollstreckungsbehörden. Stellen, die nicht zur unmittelbaren Verwaltung der Freien und
Hansestadt Hamburg gehören, sollen nicht zu Vollstreckungsbehörden bestimmt werden." heißt es im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz von 1961. Aber wie schon das GG zu einer juristischen Karikatur geworden ist durch dessen Ausnahmeparagraphen, so erlaubt sich auch der Senat großzügige Ausnahmen. Es darf also weiter zwangsvollstreckt werden, auch
die Sozialhilfe. Ein sehr ungesundes Klima, was die GEZ sich erlaubt.
Es werden seit 82 Jahren die Behördenwege benutzt, mit immer den gleichen Behördenakten, wo niemanden eine direkte Schuld trifft. Das wurde von der GEZ erkannt und wird immer noch benutzt. Printmedien halten sich bedeckt und der SPIEGEL empfiehlt zur Eigenwerbung dessen Diskussionsforen. Verweigern Menschen der GEZ gegenüber ihre Daten mit gutem Gewissen, wie Georg Thiel und so viele andere, lässt die GEZ sie verhaften und einsperren.