Kritik und Kunst, psychedelic underground music, Ausstellungen und tägliches Miteinander.
Dieses schon - bewiesen an Merkwürdigkeiten - überhöhte Verfahren der
Schaffung eines RBStV weist auf, das 16 Rundfunkbeauftragte unter
sich verhandelten, wo von einer Landespolitik nur noch die Zustimmung
einzuholen war. Was die Gerichte bewog, nicht weiter abzuwägen. So
waren Klagen pauschal einzuordnen. Die Notiz einer "Grundversorgung
an Information" im RBStV ist in erster Linie vom Nutzen der vielen
Gehaltsempfänger/innen der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten
und der EX- GEZ Gehaltsempfänger/innen bestimmt, die ihre Gehälter
weiter beziehen wollen, was verständlich ist. Daher wurden noch mehr
Posten vergeben und zusätzliche Arbeiten verteilt. Werbung,
Bürgerfernsehen und Beteiligung an Festivals gingen der KEF zu als
Begründung noch höheren Bedarfs. Zur Zeit ist die Unvereinbarkeit mit
dem Steuerrecht das Problem, so dass die Finanzbehörde sich nicht mit
einer insofern illegalen Rundfunksteuer belasten will.
So muss auch eine private ZDF/ARD/DR Firma zivil klagen, was sie auch
androht und teilweise versucht. Im Privatrecht kann natürlich jeder
den anderen Verklagen, und Verzugszinsen verlangen, nur geht dies
nicht pauschal. Hat die beklagte Partei einem Vertrag zugestimmt? Hat
sie eine von ihr bestimmte Person zur Vertretung ernannt?

Das kommt zum Datenschutz noch hinzu, und eine "Grundversorgung an
Information" im RBStV verlangt auch, über diese Dinge
unvoreingenommen zu informieren.
Note from the Editor:
ich wurde für diese Artikel bisher nicht bezahlt, und für das
Getümmel an meist hässlicher Werbung kann ich nichts, bekomme auch nichts dafür. Dafür darf ich hier umsonst bloggen, sonst müsste
ich dafür auch noch bezahlen. Tut mir leid, aber andere Angebote
habe ich nicht, und wem es um Inhalte geht, mag das bitte
übersehen. ©W.O.T. aka zetterlink 😥