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17. März 2022 4 17 /03 /März /2022 18:35

 

Wenn die Gier regiert - der Hamburger Senat prahlt mit Bußgeld im HVV. Geldstrafe zur maßlosen Verschuldung der Ärmsten ihr Geschäft, denn der HVV gehört dem Senat. Sozial ist das nicht, und Grün zieht mit, gibt Filme für U-Bahn Monitore in Auftrag, damit kein Alien behaupten kann, sowas gäbe nur noch im faschistischen Kannotverstan. Faktencheck: "HVV zieht Bilanz der Kontrollen Stand: 19.01.2022 14:00 Uhr ... Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat 4.500 Fahrgäste erwischt, die nicht geimpft oder getestet waren. Das sind 1,5 Prozent der Kontrollierten." Kontrollieren um zu erwischen? Was verrät diese Sprache? "Erstmals nennt der HVV Zahlen: Seit Einführung der 3G-Pflicht Ende November hat er die Nachweise von 284.000 Fahrgästen überprüft. Dabei stellte er 4.486 Verstöße fest. Die Fahrgäste waren also weder geimpft, noch genesen oder frisch getestet. Ob sie alle das Bußgeld von 150 Euro zahlen mussten - und dazu noch 80 Euro Vertragsstrafe..." Was denn, 80 Euro Kopfgeld noch dazu? 
"Hamburg ist das einzige Bundesland, das Verstöße gegen die 3G-Regel doppelt bestraft. Deutschlandweit ist ein Bußgeld von 150 Euro fällig, in Hamburg zusätzlich die Vertragsstrafe von 80 Euro. Sie muss zahlen, wer in U-Bahn, S-Bahn oder Bus weder geimpft noch genesen noch getestet ist. Wer die Maske nicht korrekt trägt, dem droht zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro." Das sind ja noch 40 Euro dazu, also 270,- aber allein 4486•230= 1.031.780.- der HVV erwartet demnach über 1 Mio Eur! Ein sagenhafter Reibach wegen einer Corona Verordnung, das braucht doch nicht noch die Drohungen mit einem Atomkrieg, wie Lauterbach gesagt haben soll "Atomkrieg könnte Pandemie früher beenden" Auch Dummheit blendet aus, denn bis dahin wird schnell noch "erwischt" und kassiert: Die Arvato Infoscore, ein Bertelsmann Unternehmen, erledigt das Inkasso für den HVV. Fehlt nur noch, dass die 750 Kontrolleure ein Kopfgeld bekommen. Wer nun die Rückseite vom Wisch liest, erfährt, man könnte "Vorsorglich spätestens 14 Tage nach Feststellung in Verzug geraten und die dann entstehenden Kosten (?) zu Ihren Lasten gehen. Weiterhin weisen wir (?) darauf hin, dass wir (?) nach Ablauf der Zahlungsfrist die Firma arvato Infoscore GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden (!!! Spielbank) mit dem Einzug des erhöhten Beförderungsentgelts beauftragen." Der Datenschutz ist ausgehebelt für ein Jahr. Die fetten Klammern sind von mir, aber das WIR-VOLK auf dem Wisch begründet ihr Aushebeln so: "Zum Zwecke der Feststellung von Wiederholungsfällen". Das ist nicht mehr normal, das ist keine Politik. Das ist Gier. Ohne Skrupel, Durch alle Parteien. Der NDR benutzt sogar das Hoheitssiegel der Finanzbehörde, angeblich Aufgrund eines "Medienstaatsvertrages", das darf der HVV nicht. Das macht Unrecht nicht besser. Dann noch so tun, als seien das logische Entscheidungen. Bum bum, die haben nicht mehr alle Tassen im Schrank. Machen lieber Kriegshetze im Öffentlichen Rundfunk als den Medienstaatsvertrag aufzugeben. Werbung für Militärzeugs, was für tolle Panzer es gibt und ob Flugzeuge Atomraketen tragen können. Nicht zu fassen, diese verantwortungslose Dummheit. Ob der beschlossene Atomausstieg nicht doch verlängert werden könnte, sonst Krise im Aktiengehirn, die Industrie braucht Strom. Arbeitsplätzchen sind wegen steigender Lohnkosten und Automatisierung schon abgebaut. Das Denken des 20.Jh soll weiter funktionieren, Autsch! Von wegen, es gab ja Gegenstimmen: Die wurden verächtlich gemacht, seien Schwafler, nein, wer kurbelt denn am Schwurbel, wer hat das denn aufgebracht? Ja, 100 Punkte, das kommt aus dem Möchtegern öffentlichen Rundfunk, nicht aus dem Hämebürger Rattenhaus. Dort wird zugelangt, ihr allem zustimmender Bürgermeister nur noch peinlich, peinlich ?...-. Kann mal wieder keine Gestalt dort was dafür, die wollen alle nur müssen, haben ja für ihr Haus und ihre Familie zu sorgen. Damit prahlt die Senatskanzlei auch, nicht Corona, nur Corinna. ©W.O.T.

Abb: Das Business Virus Negativ ©W.O.T.

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30. Januar 2019 3 30 /01 /Januar /2019 22:24

Der Konzerndienstleister “Kasse Hamburg

(K.HH) führt in großem Masse

Zwangsvollstreckungen durch. Diese werden

vom Haushalt der Hansestadt Hamburg

mitfinanziert. Ohne Gerichtsurteil an

Einzelpersonen, ohne den Status behördlicher

 

Autorität. Eine längst fällige Untersuchung ist

geboten.

 

In vielen Fällen wurden

Zwangsvollstreckungen an Menschen

vollzogen, die sich nie verschuldet haben. Sie

haben nie etwas gekauft, was sie nicht

bezahlen konnten. Ein innerhalb des

Konzerndienstleisters “Kasse Hamburg”

geschaffenes und aus dem Hamburger

Haushalt bezahltes

“Forderungsmanagement” meldete diese

Menschen bei der Schufa, sperrte deren

Lebenshaltungskonten für Miete und Telefon,

nur um der Rundfunkanstalt NDR dienlich zu

sein. Laut "Lagebericht 2017" der "KASSE

HAMBURG" verkündet dessen

Forderungsmanagement: Flüchtlingen,

Obdachlosen, HARTZ4 und ALG2 sowie

GRUSI - Menschen wurden

"Abzahlungsverträge" angeboten. Diese

sollen der F.HH bei eventuellem Konkurs als

Bonus für deren 40,1 Mio. EURO aus den

Steuergeldern des Staatshaushalts der F.HH

geboten werden, mit denen die K.HH von der

Hansestadt bisher finanziert wurde. Weitere

Details siehe Text unten.

©W.O.T. (Wolf O.-T. studierte Staatsrecht bei Prof. Rittstieg an der Uni HH)

Hütte auf dem Mond für Konzerndienstleister Kasse Hamburg

Der Kursivdruck kennzeichnet die

Analyse, alles Andere zitiert den

Originaltext vom "Lagebericht 2017" des

Konzerndienstleisters KASSE HAMBURG.

Sie nennt sich "Vollstreckungsbehörde" und vollstreckt gleich für den nicht als Behörde geltenden Rundfunksender NDR mit ... "Zwar sind in 2017 mit 166.000 Abschlüssen mehr Vollstreckungsersuchen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz erledigt worden als im Vorjahr, der offene Fallbestand ist aber dennoch auf 185.000 Ersuchen gestiegen." Die für den NDR "erledigten" Abschlüsse werden sicherlich nicht an den Haushalt der F.HH abgeführt, sondern vermutlich gleich dem NDR zugeführt. Aber mit 1 Mio. Euro (!) finanziert die F.HH allein das Forderungsmanagement des Konzerndienstleisters "Kasse Hamburg". Wie hoch ist eigentlich der Anteil des NDR an den im Bericht angegebenen 185.000 Ersuchen? Und auch die "erledigten" 166.000 Abschlüsse aus 2017 dürfen dazu gehören.
Liegt da nicht etwas gewaltig schief?

Kasse.Hamburg (K.HH) Konzerndienstleisterin für alle Themen rund um Zahlungsverkehr, Buchhaltung und Digitalisierung in der Freien und ..

Politik und Verwaltung in Hamburg

Die Digitalisierung des Abrechnungssystems der Behörde baut das Verwaltungvollstreckungsgesetz gleich in das digitale Programm "HERCULES" mit ein. Die Herkunft der Forderungen, ob Behörde oder private Firma, wird nur von der "Auftraggeberin" geprüft und bestätigt. Auf diese Weise kann nun jede private Firma ihre Konkurrenz und Privatpersonen mit einer bisher nicht verfügbaren Behördlichen Macht erpressen.

(Schwerpunkt: Vollstreckung. Der Griff des

Konzerndienstleisters "KASSE HAMBURG" nach der

Macht: Nach der Fokussierung auf "Vollstreckung"

und dem Anspruch, behördliche Tätigkeiten

auszuüben, umfassende Integration der Polizei

sowie der Justiz als noch verbleibende Restbereiche.

Kapitalverbrechen werden von langer Hand

vorbereitet. Ein Konzern sah neue

Profitmöglichkeiten im Bereich von

Serviceleistungen. Während in den 1990er Jahren

hauptsächlich von konzerneigenen Medien eine

Behörden- und Gemeindearmut propagiert wurde,

trat der gleiche Konzern an diese Behörden und

Ämter heran mit dem Angebot, Gutachten zu

erstellen mit dem Ziel, die Effektivität zu

verbessern. Die Mittel dafür wurden bewilligt, und

nach Befolgung der Vorgaben aus den Gutachten

ging der Konzern den nächsten Schritt vor.

Verwaltungswege wurden ausgelagert, private

Service Dienste eingestellt. Der Vorwand einer

Digitalisierung erlaubt dem Konzern nicht,

staatliche Gewalt zu vollstrecken. Gerichte glauben,

von Arbeit befreit zu sein, weil ihre Mitwirkung

überflüssig geworden ist: "auch ohne Unterschrift

gültig".)

Der Kursivdruck kennzeichnet die

Analyse, alles Andere zitiert den

Originaltext. Fazit:

Was hier passiert, ist eine Gewinnabschöpfung mit

Mitteln der Digitalisierung: Zeitgleich ermächtigten

sich die ARD und ZDF zu Handlungen wie

Zwangsanmeldungen, verschafften sich Zugriff auf

Einwohnerdaten aus den Melderegistern, belegten

"Haushaltsvorstände" mit Zwangsvollstreckungen

und dieses zusammen mit den neu geschaffenen

"Servicefirmen" der öffentlichen Einrichtungen. Der

Jahresbericht der Rundfunk - KEF sowie ihr 2013

geschaffener RBStV weisen in ihrer Argumentation

ähnliche neurolinguistische Programmierungen

auf, als stamme dies alles aus der gleichen Quelle.

Zumindest dokumentiert es eine gewisse

Geisteshaltung, die von den Machtstrukturen des

letzten Millenniums lebt und diese Strukturen sich

noch gerne erhalten möchte.

Wie der Konzerndienstleister K.HH agiert, mittels

Aneignung behördlicher Gewalt und sogar als

Auftragnehmer des NDR, ist de facto

Staatsgefährdend. Leider waren Vorbereitung und

Einführung so perfekt arrangiert, dass diese

Behauptung ein Wagnis darstellt: Es gab

Gutachten, die sich als seriös ausgeben konnten,

dann Drucksachen, die die Strategie des 

Konzerndienstleisters KASSE HAMBURG

zementierten, “Außendienste” wurden organisiert,

für Rückfragen oder Beschwerden wurden

Abteilungen des gleichen Konzerndienstleisters

geschaffen, so konnten Rückfragen und

Beschwerden abgewiesen oder nicht beantwortet

werden. Andere Instanzen fühlten sich “nicht

zuständig”, so ist die Falle gestellt und da “alles

zentralisiert und in einer Hand” ist, können nun die

“Rücklagen” des Konzerndienstleisters KASSE

HAMBURG weiter anwachsen, selbst

Zwangsvollstreckungen werden nur noch von

diesem Konzerndienstleister KASSE HAMBURG

betrieben – bis alles ausgeschöpft wurde, dann

kann der Konzerndienstleister KASSE HAMBURG

immer noch Konkurs anmelden wie jede andere

normale Firma - und die FHH wird auch das

bezahlen. So viel und mehr lässt ein einfacher

Lagebericht schon erkennen, und nun ergibt sich

daraus die Frage: Wie lässt sich dieser Übergriff des 

Konzerndienstleisters KASSE HAMBURG auf die

behördlichen Organe, besonders auf deren

Machtbefugnisse, stoppen?

Dieser Lagebericht zeigt, die Fokussierung des

Konzerndienstleisters Kasse.Hamburg liegt bei den

Zwangsvollstreckungen und nicht bei einer

Digitalisierung der Behördenarbeit. Eine

Ausweitung der eingeführten “HERCULES”

Programmierung hilft nur peripher den

Obligenheiten der Verwaltung. Es wird aber das

Verwaltungsvollstreckungsgesetz der Hansestadt

benutzt, auch wenn private Firmen an den

Konzerndienstleister Kasse.Hamburg als

Auftraggeber heran treten. Sekundär und nicht

relevant für den Konzerndienstleister

Kasse.Hamburg ist, ob es sich um eine private

Firma handelt oder eine Behörde. Anforderungen

von “Gläubiger- Firmen” werden nicht weiter

überprüft, die Prüfung sollen einzig die Gläubiger

selbst besorgen. Das Forderungsmanagement des

Konzerndienstleisters Kasse.Hamburg bearbeit nur

Daten von “Schuldnern”, sperrt deren Konten,

sendet “Außendienst- Mitarbeiter” zu den

erhaltenen Anschriften und meldet diese noch

obendrein der SCHUFA, ohne dass ein

Gerichtsurteil vorliegt, welches in die Sachlage

mehr Klarheit bringen würde.

Wenn sich die F.HH vorerst noch nicht von

dem Konzerndienstleister Kasse.Hamburg

trennen will, so wäre die Prüfung der

Vollstreckungs- Instanzen sowie eine

Aufschlüsselung der Gläubiger- Firmen

aufschlussreich. Es ist wünschenswert, zu

prüfen, welche der Gläubiger- Firmennamen

private Interessen verfolgen. Auf eine Prüfung

durch die HERACLES IT/ DATAPORT

Programmierung hat

die F.HH aber keinen Einfluss mehr. Somit

kann auch eine Beschaffung von

Einwohnerdaten, sowie deren Einkommens-

und Lebensverhältnisse nicht zugelassen

werden. Die gängige Aussage, “ihre Daten

sind bei uns sicher”, besagt nicht das

Geringste. Die Ausweitungs- Pläne des

Konzerndienstleisters Kasse.Hamburg müssen

gestoppt werden.

Eine Trennung der F.HH vom

Konzerndienstleister Kasse.Hamburg

wäre ratsam, da nach dem Lagebericht

nicht nur die Finanzierung der

Kasse.Hamburg durch die F.HH in

überhöhtem Masse vorliegt, sondern ein

vom Konzerndienstleister Kasse.Hamburg

einkalkulierter Konkurs dann auch vom

Haushalt der Hansestadt Hamburg

getragen werden muss.

Untragbar bleibt ein

Zwangsvollstreckungsverfahren, welches nur

vom Konzerndienstleister Kasse.Hamburg

entschieden und beurteilt wird. Einzelne

Gerichtsentscheidungen werden durch eine

pauschalisierte Aussage umgangen. Das

Beispiel einer Absprache zwischen Politik und

des NDR zeigt, wie der gesetzlich verankerte

Schutz von Menschen, die in der Hansestadt

Hamburg wohnen, unterlaufen und

aufgehoben wird. Der als “Staatsvertrag”

bezeichnete RBStV soll eine Zusammenarbeit

mit den Behörden begründen, wie es im §10

RBStV genannt wird, so argumentiert die

juristische Abteilung des NDR. Die soll den

organisatorischen Aufbau des NDR als

Konzern privater Natur verdecken, mit

Steuernummer und Beschäftigten ohne

beamtlichen Status.

Die F.HH lässt zu, dass sich der NDR ein

Zwangsvollstreckungsverfahren aneignet, das

vom Konzerndienstleister Kasse.Hamburg

durchgeführt wird. Hier nötigt sich der Beweis

auf, wie behördliche Gewalt von

Nichtbehörden außerhalb gerichtlicher

Einzelentscheidungen in großer Zahl als

Hebel zur Diskriminierung vornehmlich

ärmerer Bevölkerungsschichten eingesetzt

wird. In einem bewiesenem Fall zog es der

NDR sogar vor, auf seinen §10 RBStV zu

verweisen, anstatt seinen §4 RBStV zu

zitieren, was mehr von einer ignoranten

Selbstsucht zeugt als von sozialer

Gerechtigkeit, wie es im RBStV den Anschein

geben soll. Zusammen mit dem RBStV im

NDR von einer”Solidargemeinschaft” zu

sprechen, ist reiner Hohn.

Lagebericht der Kasse.Hamburg

Geschäftsjahr 2017

Analyse der Selbstermächtigung eines Konzerns

und dessen Benutzung von behördlicher Gewalt

unter dem Vorwand, nur ein “Service” zu sein,

somit “Dienstleistungen” zu erbringen.

 

Originaltext aus dem Lagebericht:

Die K.HH ist die zentrale

Dienstleistungseinrichtung der FHH in den

Bereichen Zahlungsverkehr und Enterprise-

Resource-Planning (ERP).

Im Rahmen ihrer Vollstreckungsaufgaben

zieht die K.HH zwangsweise Geld ein oder

sichert die Ansprüche, wenn

Geldforderungen nicht rechtzeitig beglichen

werden. Maßnahmen zur

Vermögensermittlung, wie die Abnahme der

Vermögensauskunft beim Schuldner oder

die Vermögensermittlung bei Dritten,

gewinnen zunehmend an Bedeutung und

dienen der Vorbereitung nachfolgender

Innen- oder Außendiensttätigkeiten der

Vollstreckung.

Die "Hansestadt" will unschuldig sein. Die IT

Beratung will unschuldig sein.

Im Lagebericht 2017 heißt es, 

Schuldner zu generieren "gewinnt an

Bedeutung".?? Ermittlungen wollen unschuldig

ermitteln. Wer sich Vollstreckung sichert, kümmert

sich nicht um Ursachen und Folgen.

Hier wird sich die Ermächtigung gesichert, für

Konzerninteresse Daten zu sammeln und

auszuwerten. Wer diese Geschäftsvereinbarung

geschrieben hat, benutzt die Mittel

neurolinguistischer Programmierung und hat den

Senat bzw. die Behörden der FHH “in den Sack

gesteckt”, ohne das die auch nur etwas gemerkt

haben. Nun müssen sie parieren, und natürlich

kann wieder niemand etwas dafür, alle halten sich

für unschuldig, und eine eigentlich jetzt schon viel

kostengünstigere Digitalisierung wird in ein

Zukunftsversprechen umgewandelt, was sofort

einem kleinen Personenkreis hohe Profite bringt.

2. Rechenschaft über die Geschäftstätigkeit im

abgelaufenen Jahr und wirtschaftliche Lage

2.1 Geschäftsverlauf und Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2017 war in den

ursprünglichen Kernbereichen des

Landesbetriebs, namentlich die Abwicklung

des Zahlungsverkehrs für die FHH durch die

Zentralkasse und das

Forderungsmanagement für Dritte, (?)

vorrangig durch einen stabilen

Geschäftsverlauf geprägt.

(ein Versprechen als “gute Einleitung”)

Im Fokus der technischen Geschäftsbereiche

steht die Umsetzung der für die K.HH

relevanten Teile der Drucksache 21/8842

(„Innovationsfonds Digitale Stadt“:

Zustimmung zur Mittelverwendung und

Nachbewilligung von

Verpflichtungsermächtigungen nach § 35

LHO).

(und wer brachte wohl diese Drucksache 21/8842

(„Innovationsfonds Digitale Stadt“ ein?)

"Dabei steht die Weiterentwicklung und

Konsolidierung der ERP Landschaft der FHH im

Vordergrund. Der neu geschaffene Bereich

Multiprojektmanagement (K8) koordiniert und

steuert die daraus resultierenden

Projektaktivitäten. Die K.HH ist für folgende

Themen zuständig:

Optimierung der Hamburgischen Kundenzentren i.S. von Drs. 21/7805 (2,3 Mio. Euro)

Einführung der E-Rechnung (1,8 Mio. Euro)

Modernisierung des Forderungsmanagements (1,0 Mio. Euro)

Fortsetzung Haushaltsmodernisierung (19,412 Mio. Euro)

Betrieb und Weiterentwicklung des BI-Systems (7,988 Mio. Euro)

Optimierung und weitere Automatisierung der Buchhaltung (1,8 Mio. Euro)

Modernisierung des Fachverfahrens INEZ

(„Integrierte Erfassung und Bearbeitung von

Zuwendungen“) (1,1 Mio. Euro) -

Bargeldoptimierung (4,7 Mio. Euro)" 

(der Konzern sammelt überall in der BRD per

Servicekassen Geld, unter diversen

Firmennamen.)

"Die K.HH verantwortet somit ein

entsprechendes Budget i.H.v 40,1 Mio. Euro

bis zum Jahresende 2021"

(und hat damit für sich gut vorgesorgt. 2015

bereits erfindet der Konzern K.HH “neue

Aufgaben”.)

Organisatorisch war das Geschäftsjahr 2017

von der Übernahme des Projektes Herakles

in den Linienbetrieb der K.HH geprägt.

Entsprechend der Zielsetzung des Projekts

Herakles (vgl. Drucksache 19/5094) wurde

mit Wirkung zum 01.07.2015 bereits die

Steuerung wesentlicher Teilprojekte

(„Buchhaltungsservice“, „Zentraler

Rechnungseingang“ und

„Verfahrensbetreuung“) in die

Verantwortung der K.HH übergeben.

(jetzt ein Linienbetrieb, kein Landesbetrieb.)

Die Finanzierung und Stellenregelungen

blieben hiervon zunächst unberührt.

(eine kleine Wahrheit einfließen lassen:

“zunächst” noch gnädig sein... die

Digitalisierung selbst ist nicht das Problem.

Nur die Gier der Leute, die dahinter stecken

und die Haushaltsmittel in ihre Taschen

umleiten. Im Lagebericht heisst es weiter:)

"Aufgabe der K.HH im Geschäftsjahr 2017

war daher die Umsetzung der dauerhaften

Einbindung in die

Landesbetriebsorganisation. Die

vollständige Integration einschließlich der

erforderlichen Ressourcen erfolgte mit dem

Wirtschaftsplan 2017/18. In der

Aufbauorganisation wurden die Prozesse

der Herakles-IT mit der bestehenden

Verfahrensbetreuung der INEZ-IT zum

neuen Referat K25 im FL-Bereich

gebündelt."

(damit schnürt der digitale Büttel sein Bündel

und bietet es an.) Aus dem Lagebericht:

"Die Prozesse des Zentralen

Rechnungseingangs (ZRE) wurden im

Geschäftsbereich Zentrale Dienste (K3)

implementiert. Der „Hamburger Dienstleister

Buchhaltung“ (HDB) des Projektes Herakles

bildete im Landesbetrieb den neuen Bereich

K7.

(Repression wird zur “Dienstleistung”.

Implantation ist für Vereinnahmung

genannt.)

Beim Versand der Mahnungen werden nicht

nur die Fälle erfasst, welche direkt aus dem

Buchhaltungssystem SAP erzeugt wurden. Es

werden auch die Mahnungen des

vorgelagerten Fachverfahrens für Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWI) in die

Auswertung einbezogen.

(damit ist eine Rechtmässigkeit von

Mahnungen aus der Diskussion genommen,

Auswertung geht vor Recht.)

Im Bereich Vollstreckung sank die Anzahl

der neu bzw. erneut zu bearbeitenden

Ersuchen nach dem

Verwaltungsvollstreckungsgesetz in 2017

um 6,16% von rd. 177.000 auf rd. 166.000

Ersuchen.

(hier beschlagnahmt der Konzern das

Verwaltungsvollstreckungsgesetz, was

ausschliesslich den Behörden vorbehalten

war und erklärt sich selbst zur Behörde.)

Entsprechend sinkt auch die Summe der

Einnahmen aus Beitreibungen insgesamt.

Der gegenläufige Trend in der Summe der

Höhe der offenen Forderungen ist auf

wenige Einzelforderungen

mit vergleichsweise hohen Beträgen

zurückzuführen."

(kleine Drohung von “Verlusten”, aber im

nächsten Satz wieder aufgehoben:)

"Zwar sind in 2017 mit 166.000 Abschlüssen

mehr Vollstreckungsersuchen nach dem

Verwaltungsvollstreckungsgesetz erledigt

worden als im Vorjahr, der offene

Fallbestand ist aber dennoch auf 185.000

Ersuchen gestiegen. Dies ist eine statistische

Anpassung: im Vorjahr blieben

systembedingte Mitteilungen zur

Vollstreckungswiederaufnahme noch

unberücksichtigt.

Die Nutzung automatisierter

Geschäftsprozesse im

Vollstreckungsverfahren soll weiter intensiv

vorangetrieben werden. Hiermit kann der Fokus in der Sachbearbeitung stärker auf die

Durchführung von

Vollstreckungsmaßnahmen gelegt werden.

Durch die hierzu bislang erfolgten

Weiterentwicklungen stieg die Gesamtzahl

der durchgeführten

Vollstreckungsmaßnahmen im Vergleich

zum Vorjahr um weitere rd. 11,86 % auf rd.

279.000 Maßnahmen an."

(an dieser Stelle wäre es wesentlich, das

Betreiben des NDR zu nennen, der sich des

Konzerns Landesbetrieb Kasse Hamburg

bedient, um die “Forderungen” des NDR

speziell kenntlich zu machen.)

"Die Zuweisungen aus dem Haushalt der

FHH erhöhten sich um 12.413.637,26 Euro

auf 41.209.721,54 Euro (Vorjahr:

28.796.084,28 Euro). Zugleich stiegen die

Aufwendungen innerhalb des Ergebnisses

nach Steuern um 12.899.577,52 Euro auf

insgesamt 45.066.245,58 Euro (Vorjahr:

32.166.668,06 Euro) an. Die

Mehraufwendungen resultieren vorwiegend

aus dem im Zuge der Übernahme des HDB

und ZRE gestiegenen Personalaufwand in

Höhe von 8.599.280,90 Euro auf

20.540.693,08 Euro, sowie aus daraus

folgenden Mehraufwendungen in Höhe von

1.624.810,25 Euro für sonstige

betriebliche Aufwendungen

(insbesondere Geschäftsbetrieb). Durch

die Übernahme des Personals aus dem

Projekt sind die Personalausgaben im

Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Mio. Euro

gestiegen, befinden sich jedoch 4,2 Mio.

Euro unter dem Planwert, weil das

erforderliche Personal im Zuge der

Übernahme von Buchhaltungsaufgaben

nicht sofort, sondern Zug für Zug und mit

Schwerpunkt im letzten Quartal 2017

aufgebaut wurde. Darüber hinaus ist der

Materialaufwand um 2.415.423,06 Euro

gestiegen. Hierbei handelt es sich um IT-

Kosten der Fachlichen Leitstelle für die

Bereitstellung der ERP Infrastruktur der

FHH."

(sinkende IT-Kosten als "Materialaufwand" 

wieder hoch gerechnet.)

"Der Jahresüberschuss des Landesbetriebs

hat sich gegenüber dem Vorjahr um

777.336,50 Euro auf insgesamt 2.404.190,83

Euro erhöht."

(keine genauen Angaben.)

2.4 Gewinn- und Verlustrechnung,

Jahresergebnisse: Die K.HH erzielte im

Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe

von 4.600.571,08 Euro (Vorjahr 4.252.675,52

Euro) und sonstige betriebliche Erträge in

Höhe von 1.660.143,79 Euro (Vorjahr

744.762,59 Euro). Die Einnahmen und

Erträge konnten somit gegenüber dem

Vorjahr um 1.263.276,76 Euro auf

6.260.714,87 Euro erhöht werden. Dies geht

insbesondere auf zusätzliche Erlöse aus

Vollstreckungstätigkeiten (405.027,20 Euro),

Buchhaltungstätigkeiten (84.340,58 Euro)

und sonstige Umsatzerlöse (50.276,20 Euro)

zurück.

(bitte um genaue Aufschlüsselung des Anteils

der GEZ/NDR/ARD, ÖR!)

2.5 Kapitalflussrechnung

Die Finanzlage stellt sich nach dem Ergebnis

der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

Kapitalfluss (aggregiert) 2017 (EUR) 2016

(EUR) Veränderung (EUR)

Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit 3.476.163,46 / 674.467,30

2.801.696,16 / Kapitalfluss aus

Investitionstätigkeit: -35.639,05 / -11.380,74

/ -24.258,31

Kapitalfluss II aus Finanzierung

0,00 / 0,00 / 0,00

Kapitalfluss III

(Ergebnis aus I+II)

3.440.524,41 / 663.086,56 - 2.777.437,85

Die Kapitalflussrechnung weist mit

3.440.524,41 Euro ein positives Ergebnis aus.

Die Finanzmittel des Landesbetriebes

erhöhten sich hierdurch im Verlauf des

Geschäftsjahres von 5.282.725,09 Euro auf

8.723.249,50 Euro.

3. Risiko- und Chancenbericht

Als Teil der FHH ist die K.HH mittelbar von

den Risiken des Konzerns betroffen.

Insbesondere konjunkturelle Schwankungen

mit ihren Auswirkungen auf die

Steuereinnahmen aber auch neue politische

Schwerpunktsetzungen oder

Gesetzesänderungen haben Folgewirkungen

für alle Einrichtungen der FHH, die sich in

Einsparverpflichtungen niederschlagen.

Für eine ausführliche Darstellung der

künftigen generellen Risiken und Chancen

wird auf den Geschäftsbericht der FHH

verwiesen. Darüber hinausgehende, spezielle

Risiken der K.HH sind momentan nicht

ersichtlich. Chancen sieht die K.HH in der

Ausweitung des Dienstleistungsangebotes

im Bereich der Buchhaltung und

benachbarten Themenfeldern wie z.B. der

Digitalisierung und Beschaffung.

Diese Leistungen erstrecken sich

ausschließlich auf die Kernverwaltung der

FHH und Landeseinrichtungen gem. § 106

LHO, so dass es sich bei der

Angebotserweiterung um Binnenumsätze

der FHH handelt."

(Angedeutete Risiken trägt die FHH, somit

Steuer zahlende Personen, um Schulden zu

generieren.)

Zum 01.01.2017 erhöhte sich die

Mitarbeiterzahl um 123 auf 333 aktiv

Beschäftigte (ohne ATZ-Freistellungen etc.).

Im Laufe des Jahres sind weitere

Stellenbesetzungen durchgeführt worden,

um mit der Anbindung neuer Kunden wie

der Justizbehörde und der

Steuerverwaltung sowie der Vorbereitung

der Übernahme der Buchhaltung der

Polizei (Behörde für Inneres und Sport) zum

01.01.2018 die letzte Aufbaustufe des HDB

zu erreichen. Am Ende des Jahres zählte die

K.HH 343 aktiv Beschäftigte." 

(der Rechtsstaat wurde aufgelöst, die

behördliche Macht vom Konzern annektiert.

Landesverfassungen sind ausgehebelt. Es ist

wohl klar, dass die K.HH hier ihre Chancen

sieht und dies noch gerne ausbauen möchte.)

"Die K.HH verspricht sich hiervon

Qualitätsverbesserungen und

Kostensenkungen für die FHH.

Dies geschieht im Einklang mit der in

Drucksache 21/8842 beschlossenen

Digitalisierungsstrategie der FHH. Die

Eigenkapitalausstattung dient der im Zuge

der Umsetzung erforderlichen Flexibilität."

(Lockangebote und Druck,

Eigenkapitalausstattung als Ausrede.)

"Als Betreiberin der ERP Systemlandschaft

der FHH ist die K.HH in besonderem Maße

gefordert, im Rahmen der Strategie „Digital

First“ (Senatsdrucksache Nr. 2016/03060

vom 11.10.2016) an der Modernisierung der

IT Systeme der FHH gestaltend

mitzuwirken."

(jetzt macht die K.HH die FHH zur

Systemlandschaft – alle Mittel recht, für “ich

zuerst”.)

"Im Forderungsmanagement der K.HH

sollen weiterhin die Geschäftsprozesse der

Maßnahmen vor Einleitung der

Vollstreckung, wie die Prüfung von

Aufrechnungsmöglichkeiten oder der

Abschluss von

Ratenzahlungsvereinbarungen, sowie die

Forderungsüberwachung nach zeitweilig

erfolgloser Vollstreckung technisch

zentralisiert wahrgenommen werden. Hierzu

müssten webbasierte Kommunikations-,

Informations- und

Bearbeitungsmöglichkeiten eingeführt

werden, um die Aktualität der Datenqualität

der Auftraggeber und Zahlungspflichtigen

zu erhöhen. Angestrebte Ziele dieser

Maßnahme sind die nachhaltige Steigerung

des Einnahmevolumens für den

Landesbetrieb und die stetige Verbesserung

der Zielgenauigkeit der eingeleiteten

Vollstreckungsmaßnahmen."

(dies ist identisch mit den Aussagen der KEF,

der GEZ und des RBStV. Eine sehr

einvernehmliche Sippschaft. ARD

Geschäftsführer Dr.Stefan Wolf: “bis 2021

BEITRAGSSCHWÄNZER finden, und dafür 1,2

Mio EURO bereit stellen.”)

"Hamburg, den 11. April 2018

Landesbetrieb Kasse.Hamburg

Jan Schoenrock

Geschäftsführer"

Schließlich musste auch die Portokasse für

das Wohlbefinden des Personals um

400.000,- EURO aufgefüllt werden. „Vielleicht

so eine Art digitale Kleptomanie?

Belohnung vom Konzern: der Fall nach oben.

Die HSH versenkte vor allem mit

Schiffskrediten Milliarden. Politiker waren bei

der Überwachung ihrer Landesbanken völlig

überfordert, so die Regierungschefs von

Schleswig Holstein und Hamburg, Daniel

Günther (CDU), und Olaf Scholz (SPD).

Die New Yorker Investmentgesellschaft

Cerberus und der US-Investor J. Christopher

Flowers übernehmen die meisten Anteile und

halten künftig rund 80 Prozent des

Instituts, wie die Kieler Landesregierung und

der Hamburger Senat am Mittwoch

mitteilten. Da geht es um 14 Milliarden -

versenkter Steuergelder aus den

Haushaltskassen SH und F.HH. Überforderte

Politik fällt die Treppe hoch gleich ins

Finanzministerium, da kann dann noch mehr

Schaden angerichtet werden.

(auf Platzierung und Position von Werbung im Text hat der Autor keinen Einfluss. Die Erstellung der Texte erfolgt ohne Honorar.)

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