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24. April 2021 6 24 /04 /April /2021 02:08

Der Termin ließ interessierte Öffentlichkeit zwei ein halb Stunden

in der Wartezone schmoren, die Richterin Frau Dr. Greilinger-Schmid

hatte sich für den Migrations- Prozess richtig Zeit genommen, der erste

am Morgen, um 09:30, dann wahrscheinlich Hunger bekommen und

erst Mal gegessen.

Abb. aus dem Skizzenbuch des Autors ©W.O.T. „ZwangsBescheid Künstler Gedenkblatt“

Was schaukelte Frau Dr. Greilinger-Schmid denn da? Von dieser Richterin

erschien 1991 eine Abhandlung „Der Drittschutz im Abfallrecht“,

327 Seiten, und sehr wahrscheinlich promovierte sie darüber.

https://www.amazon.de/Drittschutz-im-Abfallrecht-Daniela-Greilinger-Schmid/dp/3923725345

Ein Thema, das vertieft an ihr klebt, ihre richterliche Karriere endet bis

Heute im Verwaltungsgericht. Aber warum gelangen sich ähnelnde Streitfälle

so häufig an die gleichen Entscheidungs- Personen? Seit Jahren gibt es im

Gerichtswesen so etwas wie Kompetenz- Zirkel, ob eingebildete oder verabredete

Kompetenz, bestimmte richterliche Entscheidungen werden nicht nur von den

selben Menschen, sondern in deren Zusammenarbeit mit gleichen Kräften in der

Staatsanwaltschaft, den Ermittlungskräften und beratenden Vereinen geführt – die

Selbstverständnis einer Kompetenz, vom Teamgeist beseelt, kann unter Umständen

leicht zur Korruption werden, wo finanzielle Interessen vorrangig sind.

Eine Gerichtshierarchie gestaltet sich aus Personen, die nicht kündbar sind. Sie können nur auf höhere Posten abgeschoben werden, im Zweifelsfall wird der Bonus einer Befangenheit auch sich selbst zuerkannt. Wie gehen Gerichte divergierenden Interessen aus dem Weg, über die sie zu entscheiden haben? Im Falle des NDR war es wie eine Vorgabe, das Gericht habe nur die Texte der GEZ und dem RBStV zu befolgen, jetzt als MedienStaatsVertrag publiziert – eine einseitige Begünstigung.

Natürlich beginnt hier schon die Schieflage einer Verfassung, von Grundgesetz und

Demokratie. Sehen wir uns an, was an diesem Tag auf die Richterin Frau Dr. Greilinger-Schmid

zukam, die sich die Häppchen ihrer Terminrolle als Einzelrichterin wohl in

Eigenarbeit zusammen gestellt hatte, wobei wohl keine Zeit mehr war, ihre

Hausarbeiten ordentlich machen zu können. Aber das war nicht das erste Mal.

Es scheint in ihr ein Interesse an der Migration erwacht zu sein, denn schon

2017 verwehrte sie syrischen Flüchtlingen das Asylrecht in einer Einzelentscheidung.

https://taz.de/Richter-gegen-Richter/!5450367/

Damit löste sie weitere Klagen aus. Mir reicht es schon zu erfahren, dass auf

Verweigerung der Wehrpflicht in Syrien 15 Jahre Knast stehen sollen, aber am

15. April mag Frau Dr. Greilinger-Schmid einen neuen Asyl – Antrags Prozess

gleich an die erste Stelle in ihrer Terminrolle zu setzen. Eine Stunde hat sie

dafür verplant, danach wollte sie noch zwei NDR Fälle verhandeln, für die sie

jeweils nur eine halbe Stunde verplante. Sehen wir aus diesen Prioritäten nicht

schon etwas wie Interessenlage? Nur 30 Minuten für den NDR Prozess, da soll

der Kläger nur kurz im Sinne des NDR belehrt werden, die Klage doch ganz

bescheiden endlich aufzugeben. Aber der NDR hat seine Rolle als Erziehungs- Anstalt

ausgespielt, spätestens seit dem Aufkommen des Internet, das die Grundversorgung

an Information umfangreicher und meist noch gründlicher, viel schneller als

der Öffentliche Rundfunk besorgt – das rieselt in die Anstalten des ÖR schon

langsam ein, aber dort gehampelt und ignoriert, sogar mit viel Knete und Werbern

versucht, in die Foren einzudringen, selbst eine soziale Glaubwürdigkeit zu schaffen,

deren Verlogenheit manchen Menschen spät oder gar nicht auffällt.

Um 14:00 fand also dann die erste der zwei Verhandlungen gegen den NDR statt. Auch

noch verkürzt, aus „Zeitmangel“. Hierfür war extra ein Anwalt aus Bochum angereist,

der sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hatte. Vom an sich stark besetzten Justitiariat

im NDR erschien ein Praktikant, der sich bewähren sollte und dem vorsichtshalber

keine Entscheidungskompetenzen mitgegeben wurden. Aufgrund der Verspätung fand der

dritte NDR Prozess dann auch nicht statt, viele, die den Prozess beobachten

wollten, mochten keine zweieinhalb Stunden ausharren.

So wird Frau Dr. Greilinger-Schmid bis auf Weiteres dem Beschluss treu

bleiben, dass „die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder

rechtlicher Art nicht aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat,

§ 6 Abs. 1 VwGO.“ Das Justitiariat des NDR ist ganz ihrer Meinung,

nehme ich an, hahaha! Wenn da nicht schon mit dem Abfallrecht auch der MedienStaatsVertrag in die Tonne getreten wird.

©W.O.T.

Note: I have no influence on ads, and I get no money for ads or my writing. But therefore my blog is free. Sometimes, where I placed my title photo, even there big advertising appears. Fully packed frames around my texts are not enough? Can’t help, even if this is not my intention or style. Maybe these ads have been placed automatically, as results of programming, but programs I did not wrote. I am sorry, OK?

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13. Oktober 2017 5 13 /10 /Oktober /2017 01:18

Auch die Auguren  Roms deuteten Zufälle. Das bewegte Entscheidungen,

aber bei Misserfolg ging es auch den Auguren an den Kragen.

Abb. Die Augurin und der weisse Rauch 100x120. Öl auf Leinwand. ©W.O.T. (Detail)

 

Es sind jene, die einen Freitag13. als Pechtag inszenieren, um so an sich glauben

machen zu wollen. Die Bataclan Mörder wählten den 13., um bei Eagles of death den

Islam als Vorwand zu instrumentalisieren. Merkwürdig nur, hier sagt niemand etwas

von einem Freitag, den 13. Doch die Kommentare zu diesem Artikel sind höchst lesenswert.

Der Komponist Arnold Schönberg verzichtete auf die Seite 13 und regte sich an

einem 13. so darüber auf, dass er einen Herzschlag bekam. Ein Sonntagskind,

dieser Arnold, was seine Geburt angeht.

Die Erfindung der 12-Tonmusik nehmen viele für sich in Anspruch, und die 13.Stufe

ist wieder die erste Stufe einer neuen Reihenfolge, dazu der Quintenzirkel (diese

Reihe von zwölf im Abstand temperierter Quinten angeordneten Töne). Was bei Arnold

Schönberg die Stollen waren, gibt Josef Matthias Hauer als die Tropen an. Genug,

um die weiteren nicht zu erwähnen.

Also bitte nicht den Freitag13. Instrumentalisieren und das besonders dem

Öffentlichen Rundfunk ans Herz legen, sonst gibt es wieder viele Herzschläge in

den Redaktionen. Sie sollen mal lassen, ihr Gespinst weiter zu weben

und dies als Grundversorgung auszugeben.

©W.O.-T.

Note from the Editor:
ich wurde für diese Artikel bisher nicht bezahlt, und für das
Getümmel an meist hässlicher Werbung kann ich nichts, bekomme auch nichts dafür. Dafür darf ich hier umsonst bloggen, sonst müsste
ich dafür auch noch bezahlen. Tut mir leid, aber andere Angebote
habe ich nicht, und wem es um Inhalte geht, mag das bitte
übersehen. ©W.O.T. aka zetterlink 😥

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7. Januar 2016 4 07 /01 /Januar /2016 01:04

Von Rundfunkbeauftragten und falschen Gesetzgebern.

Dies ist keine Stellungnahme gegen den öffentlich- rechtlichen Rundfunk.

Es ist eine Analyse, wie unter Vorwänden und Versprechungen versucht

wird, aus ehemals relativ unabhängiger Berichterstattung ein Wertschöpfungsinstrument

zur Bereicherung weniger Beteiligter zu machen.

taz.de.htm vom 14.02.2006:

. "Das 1950 vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR)

und von der Uni Hamburg gegründete Institut wird dann zu Rate

gezogen, wenn es um hard facts geht - etwa von der

Bundesregierung, die ihren Kommunikations- und Medienbericht

hier in Auftrag gegeben hat. Unauffällig leiten der Jurist

Wolfgang Schulz und der Journalistikprofessor Uwe Hasebrink

die gemeinnützige Stiftung." Was mit dem UNAUFFÄLLIG eben

noch gesagt wird, ist eine massive Sucht nach Einflussnahme.

Der Auftrag wurde weniger gegeben, dafür aber von den

Sendeanstalten gefordert.

Es geht um einen Vertrag zu Lasten Dritter, dessen Berechtigung in

einer Grundversorgung gesucht wird. Nun möchte ich Leute versorgen,

die womöglich von mir überhaupt nicht versorgt werden möchten.

Um nicht auf meiner Programmlast sitzen zu bleiben, verhandle ich

in gesetzgebenden Gremien, schreibe meine Wünsche in einem Vertrag

fest, und wenn die Adressaten mein Programmangebot immer noch ablehnen,

verurteile ich sie zur Annahme, wäre ich Gehaltsempfänger beim ARD, ZDF, DR.

Dann erhöhe ich mein Gehalt, ob die Verurteilten in meinem Programmangebot

eine Grundversorgung sehen, interessiert mich nicht.

Auf diesem Wege wurde die Republik mit einer neuen Prozesswelle überzogen.

Hier ein Beispiel:

Dieses Urteil des 7. Senats vom 30. Oktober 2015 (VG München,

Entscheidung vom 15. Oktober 2014, Az.: M 6b K 13.3729)

möchte eine andere Richtung vorgeben:

"Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich

für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge ist – ebenso wie im

privaten Bereich für Wohnungen (vgl. BayVGH, U.v. 19.6.2015 –

7 BV 14.1707 – juris) – mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch

dem nicht privaten (im weiteren Sinn „unternehmerischen“)

Bereich vermittelt das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot

spezifische Vorteile, welche nach der Wertung des

Gesetzgebers durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag, der

im privaten Bereich zu entrichten ist, nicht abgegolten sind.

Der Rundfunkbeitrag verstößt weder gegen das Übermaßverbot

noch gegen das Kostendeckungsprinzip. Er ist auch nicht

gleichheitswidrig."

Die Vorteile seien spezifisch, können also weder beschrieben

noch definiert werden. Da der Streit um den RBStV damit nicht

behoben werden kann, gibt es die Schulhof - Kinder - Attacke:

der große Bruder soll Macht demonstrieren und helfen, wo

Argumente versagen: beteiligt wird nun die Landesanwaltschaft

Bayern als Vertreter des öffentlichen Interesses, Ludwigstr. 23,

80539 München. Hier remonstriert sich Interesse unter

Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Berater unter sich. Der Terminus ist nur noch aus

dem "öffentlich- rechtlichen" entlehnt, verwirkt so seine

Bedeutung. Es erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof,

7. Senat, durch den Vorsitzenden Richter am

Verwaltungsgerichtshof Häring, den Richter am

Verwaltungsgerichtshof Schmeichel, die Richterin am

Verwaltungsgerichtshof Lotz-Schimmelpfennig am 30. Oktober

2015 folgendes Urteil: I. Die Berufung wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Franz Kafka hätte sich keine besseren Romanfiguren ausdenken

können, die Realität übertrifft alles, aber, um den Suspense

Roman noch an Spannung zu halten, wird gleichzeitig "IV. Die

Revision ... zugelassen." Bei 1.408.562,94 Euro nebst Zinsen

in Höhe von 5% lohnt sich schon ein kleines Anwaltshonorar.

Hatten bisher viele Programmangebote der öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten

Betroffenheit erzeugen können, so war doch immerhin eine demokratische

Möglichkeit gelassen, diese Emission abzuschalten. In dieser neuen Dimension

ist das nicht mehr möglich. Nun konnte die Betroffenheit auf die gesamte

Bevölkerung ausgedehnt werden, einschließlich Flüchtlinge und Waldbewohner.

Auch letztere kommen nicht ohne Antrag davon, danach werden sie vielleicht befreit.

Schon freuen sich politische Parteien auf ein neues Thema, um ihre Wichtigkeit zu

demonstrieren und diskutieren das aus. Damit ist Selbstsucht vorerst ein wenig befriedigt.

Richter Häring, Richter Schmeichel und die Richterin Lotz-

Schimmelpfennig wollen ja auch ruhig schlafen können, so

mussten sie eine Überprüfung ihrer Urteilskraft zulassen.

Die Endscheidungsgründe dieses Gerichts wiederholen Passagen

aus dem RBStV, um den es ja geht, und der in Zweifel gezogen

wird. So heißt es im ersten Absatz der Gerichtsentscheidung nur:

"Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine

nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz

der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten als auch im

nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht

"voraussetzungslos" geschuldet, sondern wird als

Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-

rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Rechtfertigung für die im

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gewählte Ausgestaltung des

Rundfunkbeitrags folgt aus der grundgesetzlichen

Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen

Rundfunks." Was nichts anderes bedeutet, als das staatliche

Verfassung nichts mehr mit der Rundfunkfinanzierung zu tun

haben möchte. Es wird auch in diesem Urteil zugegeben: "Auch

wenn das Grundgesetz keine bestimmte Finanzierungsregelung

vorschreibt, so ist doch eine Finanzierung erforderlich, die

den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Stand setzt, die

ihm zukommende Funktion im gegenwärtigen System des

Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und

privatwirtschaftlichem Rundfunk zu erfüllen". Das etwas

ERFORDERLICH sei, stammt wie alles Andere aus dem RBStV.

Hier wird die Lüge zur Pflicht: „ Typischerweise besteht damit für

jedermann in der jeweiligen Raumeinheit die regelmäßig auch genutzte

Möglichkeit zum Rundfunkempfang.“ Es wird einfach gelogen,

das regelmäßig genutzt wird.

Der öffentlich- rechtliche Rundfunk fühlte sich EINGEENGT,

die bisherige staatliche Verantwortung wollte aber die

Bundesregierung nicht mehr tragen, bei aller Privatisierung

war nun dieser Rundfunk unveräußerlich, ein Riesenproblem.

Der Einwirkungsbereich hat die Auswirkung verwirkt, denn zahlen sollten

nicht die durch den Einwirkungsbereich geschädigten, sondern die Verursacher.

Diese sind festzustellen.

Doch wenn es um wirkliche demokratische Beteiligung am Programmangebot

geht, sperren sich die Redaktionen. Dafür schufen sie die Offenen Kanäle, zum

Dampf ablassen, die teilweise – wie in Hamburg – schon nach einiger Zeit wieder

geschlossen wurden und in die Kontrolle überführt sind. Tide zum Beispiel. (Die

Hamburg Media School erhält daher für ihre Tätigkeiten im Bürgerradio und -TV

einen Teil der Rundfunkgebühren Hamburgs. Die offenen Kanäle in Hessen,

Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten z.B. je rund 1% der

vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vereinnahmten Rundfunkgebühren). )

„Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am

Prozess der freien individuellen und öffentlichen

Meinungsbildung kann der Einzelne nicht verzichten“

heißt es im Gerichtsurteil, verwirklicht wurde diese

„Teilhabe“ aber nur als passive Befehlsempfänger - Position.

Ein unbekannter „Normgeber“ verfolgt einen Zweck: „Der

Vorteilsausgleich dient dabei nach den Vorstellungen des

Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen

soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der

öffentlich- rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die

Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen

wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen,

kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet

(vgl. LT-Drs. 16/7001 S. 11) Diese Teilhabe darf nicht im Programmangebot

stattfinden, allenfalls als Demonstration mit Schildern und Umzügen auf den

Straßen. Da wird dann auch mal das Licht abgeschaltet, wenn es mit der

Einflussnahme nicht so klappt wie es soll. Komödianten erfinden dann

Wutbürger. Klingt nach „esst mehr Wopper und seid still“.

Hier wird der „Gesetzgeber“ vorsichtig und nimmt sich etwas zurück:

es werde bei „typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten

Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht ...“

(vgl. etwa LT-Drs. 16/7001 S. 12 f., 17) = weil üblicherweise möglicherweise

nicht stimmt, ersetzt die Verallgemeinerungs – Floskel die einer typisierenden

Betrachtung. Wer zeichnet sich für solche Ausreden persönlich Verantwortlich?

Wir sind „ hinreichend realitätsgerecht und ausreichend differenziert“, also nicht

nur hinreichend, auch noch ausreichend. Das plappert nach, was der Anwalt der

Sendeanstalt verlangt.

Erstaunlich, was alles als Unabhängig gelten will: „Die Ergebnisse des

Evaluationsprozesses seitens der unabhängigen Stelle (DIW Econ GmbH, einem

Consulting-Tochterunternehmen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung

in Berlin) wurden unter der Überschrift „Evaluation der Einführung des

Rundfunkbeitrags“ ... usw., gearbeitet wird mit „einer verbesserten Ausschöpfung

des Rundfunkbeitragspotenzials im privaten Bereich (durch Meldedatenabgleich ...“

„der Beitragsschuldner“ habe „die im Einzelfall erforderlichen und in § 8 Abs. 4

RBStV normierten Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.“

Damit hat der Rundfunk den Datenschutz endgültig ausgehebelt.

Abschließend wird sich noch mit einer Lebenserfahrung gebrüstet: „...wie in einem

Hotel- oder Gästezimmer (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RBStV), nach der Lebenserfahrung

zu einer deutlich gesteigerten Nutzung des (Hörfunk-)Programmangebots. Wessen

Lebenserfahrung denn? Haben sich Kurgäste in einem Hotelzimmer gelangweilt?

Was hier so herzhaft betrieben wird, ist ein richterliches Synonym Wörterbuch.

Lebenserfahrung soll üblicherweise etwas typisierend wirken.

Für sie vermittelt die Grundversorgung Lebenserfahrung!

Seit Jahren ernennt jedes Bundesland einen Rundfunkbeauftragten.

16 Bundesländer, 16 Beauftragte.

Wer sind diese 16 Leute?

Der einfache, generalisierende Gedanke eines Landtagspolitikers

verläuft assoziativ: Geht es um den öffentlich- rechtlichen Rundfunk,

so mag das Prädikat öffentlich sehr wirksam sein, also muss ein

Rundfunkbeauftragter eine öffentliche Rolle verkörpern. Das

beeindruckt mehr als ein öffentlichen Bewusstsein.

Weder Politiker noch Gerichte möchten als korrumpiert gelten,

also schufen sie die KEF</a>, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs.

Um die Staatsferne des Rundfunks in Finanzierungsfragen zu

gewährleisten, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem

achten Rundfunk-Urteil 1994 festgelegt, dass sie als

unabhängiges Gremium die Gebührenanmeldungen von ARD und ZDF

festzulegen hat. Das es 16 von den Bundesländern beauftragte

Kommissare sind, werden sie wohl auch die

Rundfunkbeauftragten sein, welche in ihren bezahlten

Sitzungen den RBStV ausheckten. Ihr Trend ging inflationär

nach immer höherem finanziellen Bedarf, obwohl

fortschreitende Digitalisierung auch im Rundfunk viele Mittel

einzusparen half. Das wurde wie bei der GEMA mit erhöhten

Lohnkosten kompensiert.

Mitglieder der Kommission sind:

Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission,

benannt durch Bayern für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident

des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Mitglied der

Arbeitsgruppe 3;

Ralf Seibicke, Stellvertretender Vorsitzender der Kommission,

benannt durch Sachsen-Anhalt für den Bereich Rechnungshöfe,

Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt,

Vorsitzender der Arbeitsgruppe 2, Mitglied der Arbeitsgruppe 5;

Klaus Behnke, benannt durch Rheinland-Pfalz für den Bereich

Rechnungshöfe, Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz,

Mitglied der Arbeitsgruppe 4;

Marion Claßen-Beblo, benannt durch Berlin für den Bereich

Rechnungshöfe, Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin,

Mitglied der Arbeitsgruppe 1;

Prof. Dr. Martin Detzel, benannt durch Baden-Württemberg für

den Bereich Betriebswirtschaft, Professor für

Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden-

Württemberg Karlsruhe, Mitglied der Arbeitsgruppe 1;

Hans-Joachim Gorsulowsky, benannt durch Schleswig-Holstein

für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft,

Diplom-Volkswirt, Mitglied der Arbeitsgruppe 2;

Dr. Norbert Holzer, benannt durch das Saarland für den

Bereich Rundfunkrecht, Rechtsanwalt, Direktor des Instituts

für Europäisches Medienrecht, Mitglied der Arbeitsgruppe 3;

Ulrich Horn, benannt durch Thüringen für den Bereich

Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbera- tung, Diplom-

Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mitglied der

Arbeitsgruppe 4;

Prof. Dr. Werner Jann, benannt durch Brandenburg für den

Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Professor

für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation an der

Universität Potsdam, Vorsitzender der Arbeitsgruppe 5,

Mitglied der Arbeitsgruppe 3;

Dr. Helmuth Neupert, benannt durch Sachsen für den Bereich

Rundfunkrecht, Notar a.D., Mitgliedder Arbeitsgruppe 1;

Prof. Dr. Ulrich Reimers, benannt durch Niedersachsen für den

Bereich Rundfunktechnik, Professor an der Technischen

Universität Braunschweig, Leiter des Instituts für

Nachrichtentechnik, Vorsitzen- der der Arbeitsgruppe 4,

Mitglied der Arbeitsgruppe 5;

Horst Röper, benannt durch Nordrhein-Westfalen für den

Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Diplom-

Journalist, Geschäftsführer des FORMATT-Instituts in

Dortmund, Vorsitzender der Arbeitsgruppe 3, Mitglied der

Arbeitsgruppe 5;

Hubert Schulte, benannt durch Bremen für den Bereich

Betriebswirtschaft, Diplom-Volkswirt, Staatsrat a.D.,

Mitglied der Arbeitsgruppe 2;

Dr. Tilmann Schweisfurth, benannt durch Mecklenburg-

Vorpommern für den Bereich Rechnungshöfe,

Verwaltungswissenschaftler, Präsident des Landesrechnungshofs

Mecklenburg-Vorpommern, Mitglied der Arbeitsgruppen 2 und 5;

Dr. Norbert Vogelpoth, benannt durch Hessen für den Bereich

Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Diplom-

Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorsitzender

des Aufsichtsrats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt, Vorsitzender der

Arbeitsgruppe 1, Mitglied der Arbeitsgruppe 5;

Dr. Gebhard Zemke, benannt durch Hamburg für den Bereich

Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung,

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner der BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitglied der Arbeitsgruppe 4.

Geschäftsführer der Kommission ist Dr. Horst Wegner, Diplom-

Volkswirt.

Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind Eckhard Rau, Diplom-

Betriebswirt (FH), und Nicole Philipp, Sekretariat.

Hier klärt sich ein wenig der Zusammenhang von den

vergangenen Gerichtsentscheiden, von Wirtschaftsinteressen

und der propagierten Staatsferne.

Unternehmensberater, eine PricewaterhouseCoopers AG, das

FORMATT-Institut, und vor Allem die gleichzeitige Besetzung

der selben Funktionäre oder Kommissare in mehreren, in

mancher Hinsicht sich nach öffentlichen Kriterien sogar

widersprechenden Gremien. Diese Leute ringen mit sich selbst

in Personalunion, sie können sich täglich widersprechen, um

dann wieder selbst mit sich einig zu sein, Autisten benötigen

keine öffentliche Meinung, sie machen diese selbst.

Peer Schader schrieb am 11.09.2007 – 14:24 Uhr in einer

SPIEGEL ONLINE Glosse: "Das System, mit dem wir uns einen

unabhängigen Rundfunk leisten, wird von der Mehrheit

derjenigen, die es finanzieren, längst als abgekartetes Spiel

wahrgenommen, in dem sich die Beteiligten gegenseitig die

Milliarden zuschieben. Das führt zu einem massiven

Akzeptanzproblem in der Bevölkerung - und kann auf lange Zeit

kaum ignoriert werden, wenn ARD und ZDF Bestand haben

sollen." Es brauchte noch knappe 6 Jahre, um mit dem RBStV

diese Milliarden zu vervielfachen.

KEF Bericht Nr.19, Budgetabgleich, Kapitel 3: "Auffällig sind

starke Einsparungen bei ARD und ZDF im Programmbereich,

während die geplanten Aufwendungen im Personalbereich

deutlich überschritten wurden."

Tab. 2 zeigt die Gesamtaufwendungen der Rundfunkanstalten (in

Mio. €) 2013-2016: ARD 25.773,2 ZDF 8.513,3 DRadio 927,1.

Die Personalmehraufwendungen ohne Altersversorgung (154,0

Mio. €) beruhen nach Angaben der Anstalten auf höheren

Tarifsteigerungen als zum 16. Bericht angenommen, auf

Umgliederungen „von Stellen außerhalb des Stellenplans“ (BR),

der Übernahme von Mitarbeitern aus Arbeiternehmerüberlassung,

einer vorgezogenen Aufhebung des Einstellungsstopps (MDR),

der Überleitung von freien Mitarbeitern in die Festanstellung

und der Einführung von Arbeitszeiten- und Zeitwertkonten und

neuen Altersteilzeitregelungen (SWR).

Leistung wird quantitativ in Sendeminuten errechnet. Es

werden Ressorts herausgestellt und die vielen Grafiken

dokumentieren wiederum deren Sendeminuten. Ob etwas gehört

oder gebraucht wird, darf die KEF nicht beurteilen. Das

tragen allein die Redaktionen, aber diese suchen sich

Informationen aus, die sie für Wert halten, um weitergegeben

zu werden. Darin liegt die ganze Staatsferne, hin und wieder

muß diese dann bewiesen werden, was aber noch längst nicht

den RBStV Grundsatz erfüllt, das der Bürger sich durch

Vergleich eine freie politische Meinung bilden kann.

Mit dem Eindringen der Sendeanstalten ins Internet folgt auch

hier die KEF nur marktwirtschaftlichen Analysen: "Bei den

Onlineangeboten des ZDF steigen die Nutzerzahlen seit 2005.

Dieser Trend ist wie bei der ARD ungebrochen (vgl. Abbildung

11). Dabei hat sich die Zahl der Pageimpressions gegenüber

2005 etwas mehr als verdoppelt, die Zahl der Visits dagegen

mehr als versechsfacht.

Die Onlineangebote des Deutschlandradios werden ebenfalls

immer stärker genutzt (vgl. Abbildung 11). Auch hier zeigt

sich gegenüber 2005 ein deutliches Wachstum. Sowohl die Zahl

der Pageimpressions als auch die Zahl der Visits hat sich

seit 2006 mehr als verdreifacht." Es wird

marktwirtschaftliches Wachstum argumentiert, jeder Konzern,

jeder Börsenspekulant versteht das, selbst die

Gesamtpopulation der Internetsurfer von 2005 bis 2006 hat

sich ... wohl mehr als verdreifacht, geschönte Statistik.

Fazit

Die Kommission beschränkt sich nur auf Sendeminuten und

Programmverbreitung. Dessen wirklicher Empfang bleibt fiktiv,

nur die spekulative Haltung, Programme könnten empfangen

werden, inszenieren eine "Informationsbereitstellung als

Grundversorgung" (Quelle: RBStV) Das Medienverhalten in der

Bevölkerung hat sich aber in den vergangenen Dekaden

Grundlegend geändert, das Internet Radio lässt chinesischen

Rundfunk wie auch Programme vieler anderer Regionen zu, die

weder ARD noch ZDF ausstrahlen.

Das sind Tatsachen, die weder ein Gericht noch der Hinweis

auf das Grundgesetz entscheiden. Es wird immer noch nach

wirtschaftlichem Ermessen gehandelt, Sendungen gekauft oder

verkauft, im Glauben eine Grundversorgung zu erfüllen. Der

Begriff ist aus der Nahrungskette entlehnt, geistige

Ernährungswissenschaft wird vorgegaukelt. Die eigentlichen

Adressaten, die das bezahlen sollen, gibt es nicht mehr. Sie

müssen von den Sendeanstalten erfunden werden. Dazu brauchte

es den Verkauf von Einwohnerdaten der Meldebehörden.

In den Urteilen wird zugegeben, das dieser Rundfunk eine Last ist, die geteilt und ertragen werden muss, einzig um sich ein demokratisches System beweisen zu können.

Es gibt zur Zeit keinen Immissionsschutz gegen die Ausstrahlung der Sendeanstalten.

Die Inhalte, die nicht der Vorgabe des RBStV entsprechen, würden jede Statistik der KEF

mit Begründung der Sendeminuten auf minimale 2% der bisherigen Sendezeit herunter rechnen.

Es müssten 98% der Programme gestrichen werden. Wir haben uns das nicht eingehandelt.

Eine Grundversorgung ist hier zu einer Sorge um den Grund geworden.

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30. November 2015 1 30 /11 /November /2015 15:45

Dieses schon - bewiesen an Merkwürdigkeiten - überhöhte Verfahren der

Schaffung eines RBStV weist auf, das 16 Rundfunkbeauftragte unter

sich verhandelten, wo von einer Landespolitik nur noch die Zustimmung

einzuholen war. Was die Gerichte bewog, nicht weiter abzuwägen. So

waren Klagen pauschal einzuordnen. Die Notiz einer "Grundversorgung

an Information" im RBStV ist in erster Linie vom Nutzen der vielen

Gehaltsempfänger/innen der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten

und der EX- GEZ Gehaltsempfänger/innen bestimmt, die ihre Gehälter

weiter beziehen wollen, was verständlich ist. Daher wurden noch mehr

Posten vergeben und zusätzliche Arbeiten verteilt. Werbung,

Bürgerfernsehen und Beteiligung an Festivals gingen der KEF zu als

Begründung noch höheren Bedarfs. Zur Zeit ist die Unvereinbarkeit mit

dem Steuerrecht das Problem, so dass die Finanzbehörde sich nicht mit

einer insofern illegalen Rundfunksteuer belasten will.

So muss auch eine private ZDF/ARD/DR Firma zivil klagen, was sie auch

androht und teilweise versucht. Im Privatrecht kann natürlich jeder

den anderen Verklagen, und Verzugszinsen verlangen, nur geht dies

nicht pauschal. Hat die beklagte Partei einem Vertrag zugestimmt? Hat

sie eine von ihr bestimmte Person zur Vertretung ernannt?

Das kommt zum Datenschutz noch hinzu, und eine "Grundversorgung an

Information" im RBStV verlangt auch, über diese Dinge

unvoreingenommen zu informieren.

Note from the Editor:
ich wurde für diese Artikel bisher nicht bezahlt, und für das
Getümmel an meist hässlicher Werbung kann ich nichts, bekomme auch nichts dafür. Dafür darf ich hier umsonst bloggen, sonst müsste
ich dafür auch noch bezahlen. Tut mir leid, aber andere Angebote
habe ich nicht, und wem es um Inhalte geht, mag das bitte
übersehen. ©W.O.T. aka zetterlink 😥

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